Bauleitung
Erfahrung im schlüsselfertigen Bauen von
Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbliche Gebäude, Banken und Sparkassen
Erschließungsmaßnahmen
Unterstützung, Gestaltung, Auswertung und Prüfung von Bauverträge
Überwachung der Bauausführung, der tätigen Unternehmen. Die Einhaltung der Baugenehmigung und der Baupläne sowie die Leistungsbeschreibung werden kontrolliert und überwacht.
nach den anerkannten Regeln der (Bau) Technik sowie nach den entsprechenden Vorschriften.
Überwachung der Bauausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweisen
Aufstellung und Überwachung eines Zeitplans in Form eines Balkendiagramms.
Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
Kostenfeststellung nach DIN 276 sowie Rechnungsprüfung.
Beantragung der behördlichen Bauabnahme und die eigene, persönliche Teilnahme an der behördlichen Abnahme.
Überwachung der vor und während der Abnahme festgestellten Mängel einschließlich der Auflistung von Verjährungsfristen von Baumängeln.
Kostenkontrolle anhand der Daten aus der Leistungsbeschreibung und der daraus resultierenden Überwachung der ausführenden Bauunternehmen durch den Vergleich mit Kostenanschlag und Vertragspreisen.
zu den Besondere Leistungen gehören:
die Aufstellung, Fortführung und Überwachung eines Zahlungsplans.
die Aufstellung, Fortführung und Überwachung differenzierter Kosten-, Zeit- und Kapazitätspläne.
Die Leistungen der Bauüberwachung, sind vielfältig.
in der HOAI - Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen ist dies aufgeführt. Die Aufgaben, Leistungen und Honorare vom Bauleiter sind beschrieben. Auch die Aufgaben des Bauherren.
Diese können durch einen Projekt Manager übernommen werden.
Neben Grundleistungen können auch noch zusätzliche besondere Leistungen individuell vereinbart werden.
Grundleistungen:
Überwachung der Bauausführung im Allgemeinen. Dabei werden die tätigen Unternehmen, die Einhaltung der Baugenehmigung und der Baupläne sowie die Leistungsbeschreibung kontrolliert und überwacht.
Das erfolgt nach den anerkannten Regeln der (Bau) Technik sowie nach den entsprechenden Vorschriften.
Überwachung der Bauausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweisen
Aufstellung und Überwachung eines Zeitplans in Form eines Balkendiagramms.
Führen von einem Bautagebuch, das dem Auftraggeber bzw. Bauherrn nicht zwingend vorgelegt werden muss.
Koordination und Überwachung der fachlich beteiligten Unternehmen am Bau.
Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen zusammen
Kostenfeststellung nach entsprechendem Berechnungsrecht bzw. DIN 276 sowie Rechnungsprüfung.
Überwachung einschließlich Detailkorrektur bei Fertigbauteilen.
Beantragung der behördlichen Bauabnahme und die eigene, persönliche Teilnahme an der behördlichen Abnahme.
Überwachung der vor und während der Abnahme festgestellten Mängel einschließlich der Auflistung von Verjährungsfristen von Baumängeln.
Kostenkontrolle anhand der Daten aus der Leistungsbeschreibung und der daraus resultierenden Überwachung der ausführenden Bauunternehmen durch den Vergleich mit Kostenanschlag und Vertragspreisen.
Besondere Leistungen
die Aufstellung, Fortführung und Überwachung eines Zahlungsplans.
die Aufstellung, Fortführung und Überwachung differenzierter Kosten-, Zeit- und Kapazitätspläne.
Projektmanagment
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung umfaßt die Gesamtprojektleitung durch den Projektmanager mit:
Projektleitung - Projektsteuerung - Kaufmännische Betreuung
Definition der Entscheidungskompetenzen im Innenverhältnis zwischen Projektmanager und Bauherr, Wahrnehmung der zentralen Projektanlaufstelle, Durchsetzung des Entscheidungs-/ Maßnahmenkatalogs.
- Vorgabe und Abstimmung des Termin- und Kostenrahmens mit dem Bauherrn
- Mitwirkung bei der Präsentation des Bauvorhabens vor Aufsichtsratsgremien
- Leitung von Projektbesprechungen
- Einleitung und Durchsetzung von Entscheidungen.
- Vertretung der Bauherrninteressen gegenüber den Bauausführenden und weiteren Projektbeteiligten
- Verhandlungen mit Vertragspartnern und Durchführung von Vertragsabschlüssen
- Management zur Koordination der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Baukosten und Termine
- Organisation der Abnahmen durch die Planungsbeteiligten und den Bauherrn
- Übergabe des Objektes an den Bauherrn
- Vorschlag zu den Aufgaben- und Kompetenzverteilungen der Projektbeteiligten
- Erstellen eines Organisationsplanes mit der Darstellung von Zusammenhängen, Abhängigkeiten, Entscheidungsstufen, Weisungsbefugnissen und Informationswegen
- Erfassen der beteiligten Stellen bei Bauherr, Behörden, Planern, Beratern mit ihren Aufgaben und Zuständigkeiten
- Aufstellen einer Projektkonzeption für das Gesamtprojekt
- Festlegung der Entscheidungsabläufe
- Festlegung des Berichts- und Dokumentationssystems
- Festlegung der Art und Häufigkeit von Projektbesprechungen, des Teilnehmerkreises sowie der Gesprächsleitung
- Erstellung und Fortschreibung von Projektstatusberichten
- Vorlage eines Projektabschlußberichtes
- Veranlassung einer archivierungsfähigen Objektdokumentation
2.2 Mitwirkung bei der Vertragsgestaltung
- Vorschlag der erforderlichen Planungsbeteiligten sowie von ausführenden Firmen, Gutachtern etc.
- Vorschlag der Leistungsbilder und Schnittstellenabgrenzung zu anderen Projektbeteiligten
- Vorgabe der vertragsrelevanten Termin- und Kostenplanung
- Ermittlung der Honorargrundlagen und Honorarsätze
- Vertragsgestaltung und Vertragsabschluß mit Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen bzw. dem Generalunternehmer auf der Grundlage der genehmigten Vergabevorschläge und der innerhalb der CM -Bautec verwendeten Verträge und Vertragsbedingungen
- Kontrolle des Rahmenterminplanes für das Gesamtprojekt
- Vorgabe und Festlegung der Terminvorgaben für die Projektbeteiligten am Bauvorhaben
- Vorschlag erforderlicher Anpassungsmaßnahmen bei Gefährdung vertraglicher Zwischen- und Endtermine zur Sicherung der Projektzielsetzung
- Werten der Angaben der Bieterfirmen zu Terminen und Kapazitäten vor Auftragserteilung
- Einbindung der Terminplanung in die Verträge der Planungsbeteiligten und der ausführenden Baufirmen bzw. des Generalunternehmers
- Ablaufbesprechungen mit den Projektbeteiligten über den jeweils erreichten Planungs- und Bautenstand. Soll/Ist-Vergleich für Termine und Baufortschritte
2.4 Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kostensteuerun
- Beurteilung der Kostenschätzungen und Kostenberechnungen der Planungsbeteiligten
- Vorschläge von Maßnahmen zur Optimierung des Gesamtprojektes in wirtschaftlicher Hinsicht
- Laufende Kostenkontrolle mit Soll-/Ist-Vergleich, Erfassung der Kosten der beauftragten Leistungen sowie der erfolgten Zahlungen durch ein CM-Kostenkontrollprogramm
- Vorschlag erforderlicher Maßnahmen bei Gefährdung des vertraglichen Baukostenrahmens zur Sicherung der Projektzielsetzung; Herbeiführung einer Entscheidung und deren Durchsetzung
- Veranlassung der Prüfung und Durchführung der Verhandlung von Nachträgen, die aus einer Veränderung der Vertragsgrundlagen resultieren
- Herbeiführung und Veranlassung der Prüfung von Schlussrechnungen sowie Freigabe von Sicherheitsleistungen
- Zusammenstellung der Bauinvestitionskosten gemäß DIN 276
- Mitwirkung bei der Definition der generellen und nutzungsbezogenen Qualitätsanforderungen in Abstimmung mit dem Bauherrn
- Beratung des Bauherrn zu den Qualitätsvorgaben in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
- Veranlassung der Überprüfung der Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen durch die Planungsbeteiligten auf Übereinstimmung mit den vorgegebenen Qualitäten
- Veranlassung der Qualitätskontrolle während der Bauausführung durch die örtliche Bauleitung
- Veranlassung einer Qualitätsdokumentation durch die ausführenden Firmen alternativ des ausführenden Generalunternehmers
3 Kaufmännische Betreuung
- Versand der Ausschreibung, Auswertung und Vergabe der Bauleistungen.
- Mitwirkung bei der Erstellung eines Mittelbedarfs- und Zahlungsplanes für das Bauvorhaben
- Rechnungsprüfung unter kaufmännischen Gesichtspunkten nach DIN 276 und Weiterleitung an den Bauherrn zur Bezahlung
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs unter Berücksichtigung der sach- und fachgerechten Leistungserbringung
- Buchhaltungsaufgaben sind nicht Gegenstand dieses Vertrages
- Vertrags- und Zahlungskontrolle für die Baukosten des Gebäudes in Anlehnung an die DIN 276
- Bearbeitung der Bürgschaften
- Ist nicht Gegenstand des Projektmanagement
Kostenkontrolle nach DIN 276
Kostengruppen mit Anmerkungen
100 Grundstück
110 Grundstückswert
120 Grundstücksnebenkosten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks entstehen
121 Vermessungsgebühren
122 Gerichtsgebühren
123 Notariatsgebühren
124 Maklerprovisionen
125 Grunderwerbssteuer
126 Wertermittlungen, Untersuchungen Wertermittlungen, Untersuchungen zu Altlasten und deren Beseitigung, Baugrunduntersuchungen und Untersuchungen über die Bebaubarkeit, soweit sie zur Beurteilung des Grundstückswertes dienen
127 Genehmigungsgebühren
128 Bodenordnung, Grenzregulierung
129 Grundstücksnebenkosten, sonstiges
130 Freimachen Kosten, die aufzuwenden sind, um ein Grundstück von Belastungen freizumachen
131 Abfindungen Abfindungen und Entschädigungen für bestehende Nutzungsrechte, z. B. Miet- und Pachtverträge
132 Ablösen dinglicher Rechte Ablösung von Lasten und Beschränkungen, z. B. Wegerechten
139 Freimachen, sonstiges
200 Herrichten und Erschließen Kosten aller vorbereitenden Maßnahmen, um die Baumaßnahme auf dem Grundstück durchführen zu können
210 Herrichten Kosten der vorbereitenden Maßnahmen, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
211 Sicherungsmaßnahmen Schutz von vorhandenen Bauwerken, Bauteilen, Versorgungsleitungen sowie Sichern von Bewuchs und Vegetationsschichten
212 Abbruchmaßnahmen Abbrechen und Beseitigen von vorhandenen Bauwerken, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Verkehrsanlagen 213 Altlastenbeseitigung Beseitigen von Kampfmitteln und anderen gefährlichen Stoffen, Sanieren belasteter und kontaminierter Böden 214 Herrichten der Geländeoberfläche Roden von Bewuchs, Planieren, Bodenbewegungen einschließlich Oberbodensicherung, soweit nicht in KG 500 erfasst
219 Herrichten, sonstiges
220 Öffentliche Erschließung Anteilige Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Erschließungsbeiträge/Anliegerbeiträge) und Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge für –die Beschaffung oder den Erwerb der Erschließungsflächen gegen Entgelt durch den Träger der öffentlichen Erschließung, –die Herstellung oder Änderung gemeinschaftlich genutzter technischer Anlagen, z. B. zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Wasser, Wärme, Gas, Strom und Telekommunikation, –die erstmalige Herstellung oder den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen, der Grünflächen und sonstiger Freiflächen für öffentliche Nutzung. Kostenzuschüsse und Anschlusskosten sollen getrennt ausgewiesen werden.
221 Abwasserentsorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten
222 Wasserversorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten
223 Gasversorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten
224 Fernwärmeversorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten
225 Stromversorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten
226 Telekommunikation Einmalige Entgelte für die Bereitstellung und Änderung von Netzanschlüssen
227 Verkehrserschließung Erschließungsbeiträge für die Verkehrs- und Freianlagen einschließlich deren Entwässerung und Beleuchtung
228 Abfallentsorgung Kostenzuschüsse, Anschlusskosten z. B. für eine leitungsgebundene Abfallentsorgung
229 Öffentliche Erschließung, sonstiges
230 Nichtöffentliche Erschließung Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen, die ohne öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Beauftragung mit dem Ziel der späteren Übertragung in den Gebrauch der Allgemeinheit hergestellt und ergänzt werden. Kosten von Anlagen auf dem eigenen Grundstück gehören zu der Kostengruppe 500. Soweit erforderlich, kann die Kostengruppe
230 entsprechend der Kostengruppe 220 untergliedert werden.
240 Ausgleichsabgaben Kosten, die aufgrund rechtlicher Bestimmungen aus Anlass des geplanten Bauvorhabens einmalig und zusätzlich zu den Erschließungbeiträgen entstehen. Hierzu gehört insbesondere das Ablösen von Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z. B. Stellplätze, Baumbestand.
250 Übergangsmaßnahmen
251 Provisorien Kosten der Erstellung, Anpassung oder Umlegung von Bauwerken und Außenanlagen als provisorische Maßnahme der endgültigen Bauwerke und Außenanlagen einschließlich dem Wiederentfernen der Provisorien soweit nicht in den Kostengruppen 398, 498 und 598 erfasst.
252 Auslagerungen Kosten für die Auslagerung von Nutzungen während der Bauzeit
300 Bauwerk — Baukonstruktionen Kosten von Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung des Bauwerks, jedoch ohne die Technischen Anlagen (Kostengruppe 400). Dazu gehören auch die mit dem Bauwerk fest verbundenen Einbauten, die der besonderen Zweckbestimmung dienen, sowie übergreifende Maßnahmen in Zusammenhang mit den Baukonstruktionen. Bei Umbauten und Modernisierungen zählen hierzu auch die Kosten von Teilabbruch-, Instandsetzungs-, Sicherungs- und Demontagearbeiten. Die Kosten sind bei den betreffenden Kostengruppen auszuweisen.
400 Bauwerk — Technische Anlagen Kosten aller im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen oder damit fest verbundenen technischen Anlagen oder Anlagenteile
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke Kosten für alle beweglichen oder ohne besondere Maßnahmen zu befestigenden Sachen, die zur Ingebrauchnahme, zur allgemeinen Benutzung oder zur künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und der Außenanlagen erforderlich sind (siehe Anmerkungen zu den KG 370 und 470)
700 Baunebenkosten
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Das Geschäftsmodell:
Kauf eines renovierungsbedürftigen Hauses, energetische Sanierung als Luxusrenovierung und Verkauf
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Inclusive der Beantragung von Fördermitteln
neue Dämmung Dach und Fassade – Einbau von Luft-Wasser-Wärmepumpe, Installation einer Photovoltaikanlage, Fußbodenheizung
Innenausbau hochwertig
Investitionskosten 211.800 €
Fördermittel 23.900 €
Verkaufspreis 324.000 €
Co-Investor/-in
Zinsgarantie 8% p.a. pro Monat 1.412 €
Zinsgarantie 8% p.a. Laufzeit 8 Monate 11.296 €
Beteiligung 30% 33.660 €
entspricht Rendite auf Kapital in % 15,89
Laufzeit gesamt: 8 Monate
5. Investition – Kaptalsicherung
5.1 Das Kapital wird erstklassig mit Grundschuldbrief gesichert.
5.2 Sie erhalten einen garantierten Zins in Höhe von 8% p.a.
Insgesamt eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 30%.
Sie haben Fragen? Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Kaiserslautern, den 08.Juni 2023
Citadelle Management
Dipl.-Ing. Armin Weiskircher